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   RG, 12.01.1907 - Rep. I. 254/06   

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RG, 12.01.1907 - Rep. I. 254/06 (https://dejure.org/1907,90)
RG, Entscheidung vom 12.01.1907 - Rep. I. 254/06 (https://dejure.org/1907,90)
RG, Entscheidung vom 12. Januar 1907 - Rep. I. 254/06 (https://dejure.org/1907,90)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Gehört zur wirksamen Anfechtung einer Willenserklärung, daß der Grund der Anfechtung angegeben wird? 2. Wann beginnt die Frist zur Anfechtung einer Willenserklärung wegen arglistiger Täuschung? 3. Agenturvertrag mit der Verpflichtung des Handlungsagenten, mindestens ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Anfechtung des HVV, Vertragsstrafe bei Nichterreichen des vereinbarten Mindestumsatzziels, Mindestumsatz, Umsatzziel, Umsatzzielverfehlung, wichtiger Grund, Schlechtlieferung des U, schlechter Warenausfall

Papierfundstellen

  • RGZ 65, 86
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 20.05.2009 - VIII ZR 247/06

    Zulassung einer erstmals im Berufungsrechtszug erfolgten unstreitigen

    Der Anfechtungsberechtigte muss sowohl die objektive Unrichtigkeit der seine Willensentschließung beeinflussenden Angaben als auch die Täuschungsabsicht des Anfechtungsgegners erkannt haben, also Kenntnis davon haben, dass die unrichtigen Angaben von diesem wider besseres Wissen gemacht wurden (RGZ 65, 86, 89; Staudinger/Singer/von Finckenstein, BGB (2004), § 124 Rdnr. 4; Erman/Palm, aaO).
  • BGH, 28.09.1954 - I ZR 180/52

    Rechtsmittel

    Es kann je nach den Umständen durchaus genügen, wenn eine nach dem objektiven Erklärungswert der Willensäusserung übernommene Verpflichtung "bestritten" oder "nicht anerkannt" oder wenn ihr "widersprochen" wird (RGZ 48, 218 [221]; 65, 86 [88]; 158, 166 [168]; RG GruchotBeitr 50, Beilageheft Nr. 65 S. 892 f, Nr. 70 S. 908 f; RG WarnRspr 1908 Nr. 595 S. 471).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.03.2014 - L 17 R 949/09

    VEB Robotron-Anlagenbau Leipzig - AVItech - fingierte Versorgungsanwartschaft -

    Dies sei schon in einer Reihe von obergerichtlichen Entscheidungen festgestellt worden (Bezugnahme auf Urteile des Sächsischen LSG vom 31. März 2005, L 7 RA 511/04; vom 13. März 2007, L 4 R 613/05 u.a.; vom 14. Mai 2007, L 7 R 93/06; vom 17. Juli 2007, L 4 R 10/07; vom 9. Oktober 2007, L 4 R 254/06).
  • BGH, 21.05.1975 - VIII ZR 118/74

    Gesamtschuldnerische Haftung beim finanzierten Abzahlungsgeschäft

    Ob innerhalb der Anfechtungsfrist der Grund der Anfechtung oder zumindest die die Anfechtung begründenden Tatsachen dem Anfechtungsgegner mitgeteilt werden müssen, sofern der Grund der Anfechtung bzw. die die Anfechtung begründenden Tatsachen ihm nicht bekannt sind, ist indessen streitig (vgl. einerseits RGZ 65, 86, 88; andererseits Staudinger/Coing, BGB 11. Aufl. § 143 Rdn. 4 und Hefermehl, a.a.O. § 143 Rdn. 2 jeweils m.w.Nachw.).
  • BGH, 13.02.1963 - V ZR 92/62

    Rechtsmittel

    Einmal bedarf die Erklärung der Anfechtung eine Angabe der sie begründenden Tatsachen nicht (vgl. RGZ 65, 86, 88 sowie das zur Veröffentlichung bestimmte Senatsurteil vom 30. Januar 1963, V ZR 78/61); eine trotzdem erfolgte Grundangabe ist in der Regel nicht im Sinne einer Beschränkung der Anfechtung auf den angegebenen Grund gemeint (vgl. das genannte Senatsurteil), und Anhaltspunkte für einen im vorliegenden Fall ausnahmsweise gegebenen derartigen Beschränkungswillen sind weder geltend gemacht noch ersichtlich.
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